Immobilienmarketing Lexikon – Fachbegriffe mit E

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E-A-T
Um ein Zeichen gegen die Verbreitung von Fake News mitsamt den irreführenden Inhalten zu setzen, erhebt Google seit Jahren steigende Qualitätsansprüche. Ein Richtlinien-Dokument von Google zeigt, dass allen voran Expertise, Autorität und Glaubwürdigkeit (engl. E-A-T) eine entscheidende Rolle spielen. Dabei ist klar, dass diese Kriterien stärker auf jene Webseiten angewendet werden, die Nutzern eventuell schaden könnten, finanziell oder gesundheitlich. Dieser Grundsatz manifestiert sich auch in der von Google erhobenen Maxime „Geld-oder-Leben“. E-A-T analysiert nicht nur den Inhalt, darüber hinaus legt Google sein Augenmerk zunehmend auf den Autor und die Organisation dahinter. Die Expertise setzt einen wissenschaftlichen Standard bei der Vermittlung der Informationen voraus. Der zweite Buchstabe des Kürzels, die Autorität, wird stets von externen Akteuren gesteuert und muss demnach verdient werden. Gerade weil Autorität nicht aus den eigenen Reihen erfolgen kann, legt Google viel Wert auf diesen Faktor. Trust oder zu de Vertrauen, kann durch schlechte Bewertungen oder Kundenbeschwerden geschwächt werden aber auch durch Informationen, die längst überholt sind.
Eigenmittel
Eigenmittel bezeichnet die finanziellen Mittel, die bei einem Geschäft (z.B. beim Kauf einer Wohnung) vom Käufer selbst aufgebracht werden können und nicht durch einen Kredit oder ein Darlehen finanziert werden müssen.
Einfamilienhaus
Ein Einfamilienhaus enthält eine Wohneinheit und steht meist im Eigentum des Nutzers. 
Einliegerwohnung

Als Einliegerwohnung wird eine zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim bezeichnet, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist.
Ursprünglich waren Einliegerwohnungen vor allem auf Bauernhöfen und Gutshöfen zu finden, wo sie der Unterbringung von Arbeitern dienten. Heute versteht man darunter eine komplette, in sich abgeschlossene Wohnung innerhalb eines Einfamilienhauses. Komplett bedeutet in diesem Fall mit Strom-, Gas- und Wasseranschluss, mit eigenem Badezimmer und fest installierter Kochmöglichkeit. Außerdem muss es einen separaten Eingang geben, damit man rechtlich von einer Einliegerwohnung sprechen kann.

E
Energieausweis

Der Energieausweis enthält alle Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes und ist in Österreich verpflichtend bei allen neuen Gebäuden (bereits beim behördlichen Bauverfahren), bei umfassender Sanierung, bei Zu- und  Umbauten sowie bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten. Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt maximal zehn Jahre.

Die zwei wichtigsten Daten im Energieausweis sind der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE). Beides sind in Österreich verpflichtende Angaben in sämtlichen Vermarktungsunterlagen und Anzeigen von Immobilien.

E
Energiekennzahlen

Ähnlich wie die Verbrauchswerte pro 100 km beim Auto, gibt die Energiekennzahl eines Gebäudes den Energieverbrauch (für Heizung, Warmwasser und/oder Strom) pro m² Bezugsfläche an. Bei Neubauten - wo es noch keine Verbrauchswerte gibt - wird der errechnete Energiebedarf verglichen.

Die Energiekennzahl hängt ab von:

  • Bauweise
  • Wärmegewinne durch Sonneneinstrahlung über Fenster
  • Wärmedämmqualität der Fenster
  • Wärmedämmung der obersten Geschoßdecke
  • Gute Dämmung der Außenwände
  • Vermeidung von Wärmebrücken
  • Luftdichtheit der Gebäudehülle

Wichtige Energiekennzahlen:

E
Etagenheizung

Wie der Name schon vermuten lässt, erzeugt eine Etagenheizung die Wärme für eine einzige Etage, manchmal auch für eine einzige Wohnung. Diese Wärmevorrichtung, meist in Form einer Gastherme, hängt gewöhnlich im Bad oder der Küche und bietet den Vorteil nach persönlichen Vorlieben heizen zu können, um so auch Heizkosten klar nachvollziehen zu können. Der Nachteil besteht darin, dass die Vorrichtung zuweilen als laut empfunden werden kann und durch die Größe hervorsticht.

E
Exklusivauftrag

Beim Alleinvermittlungsauftrag wird ein Makler exklusiv mit einer Vermittlung beauftragt.  Deshalb wird auch manchmal die Bezeichnung Exklusivauftrag verwendet. Dabei verpflichtet sich der Auftraggeber, für das zu vermittelnde Geschäft keinen anderen Makler zu beauftragen. Eine derartige Vereinbarung kann vor allem bei Immobiliengeschäften Sinn machen, da der Makler oft in Vorleistung geht (z.B. Schaltkosten von Inseraten) und dafür die Sicherheit haben möchte, dass die beim Alleinvermittlungsauftrag aufwendigeren Werbemaßnahmen seine Erfolgsaussichten im exklusiven Zeitraum vergrößern.

Oftmals werden auch zwei Makler beauftragt, sodass diese auf co-exklusiver Basis vermitteln. Das bedeutet, dass bei der Vermittlung von Immobilien zwei ausgewählte Makler aktiv werden.[node:summary]

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