Immobilienmarketing
Lexikon
Als Wohnbauträger bezeichnet man Unternehmen, die in eigenem Interesse oder im Auftrag von Bauherren Wohngebäude zum gewerbsmäßigen Vertrieb errichten.
Typischerweise werden Wohnungen in vier Kategorien klassifiziert, um einen groben Anhaltspunkt über ihren Zustand zu geben.
A-Wohnung
Eine A-Wohnung muss eine Mindestgröße von 30 m2 aufweisen und zumindest einen Vorraum, ein Zimmer und eine Küche oder Kochmöglichkeit aufweisen. Zudem auch eine Toilette und eine Badevorrichtung, die zeitgemäß ist und über eine Warmwasseraufbereitung verfügt.
B-Wohnung
Eine B-Wohnung muss in einem nützlichen/brauchbaren Zustand sein, über ein WC und ein Badezimmer verfügen, jedoch über keine Warmwasseraufbereitung, wie etwa bei einer A-Wohnung.
C-Wohnung
Eine C-Wohnung muss zumindest in einem brauchbaren Zustand sein und über eine Toilette im Inneren sowie zumindest einer Wasserentnahmestelle verfügen.
D-Wohnung
Eine D-Wohnung verfügt weder über eine Wasserentnahmestelle noch eine Toilette im Inneren.